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   VG Dessau, 19.02.2004 - 2 A 422/01   

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VG Dessau, 19.02.2004 - 2 A 422/01 (https://dejure.org/2004,57265)
VG Dessau, Entscheidung vom 19.02.2004 - 2 A 422/01 (https://dejure.org/2004,57265)
VG Dessau, Entscheidung vom 19. Februar 2004 - 2 A 422/01 (https://dejure.org/2004,57265)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.06.2002 - 8 C 30.01

    Anhörung Beteiligter; alsbald im Sinne des Verwaltungsverfahrensrechts; Zinsen

    Auszug aus VG Dessau, 19.02.2004 - 2 A 422/01
    Der Gesetzgeber hat damit eine offene Zeitangabe gewählt, deren nähere Festlegung im Einzelfall vorzunehmen ist, was insbesondere durch dem Bewilligungsbescheid beigefügte Auflagen geschehen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 2002 - 8 C 30/01 -, NVwZ 2003, 211 ff., [BVerwG 17.05.2002 - 4 C 6/01] zitiert nach juris; Urteil der Kammer vom 08. Mai 2003 - 2 A 153/01 -).

    In diesem Rahmen ist aber zu berücksichtigen, dass es regelmäßig der Zuwendungsempfänger zu vertreten hat, wenn er die Mittel zu früh anfordert oder zwischenzeitlich nicht zurückzahlt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 2002, a.a.O.).

    Vielmehr verdeutlicht er nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts - der sich die Kammer angeschlossen hat -, dass Zinsen für die gesamte Zeit unberechtigter Inanspruchnahme der Zuwendungsmittel zu zahlen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 2002, a.a.O.).

    Gleichzeitig soll der Nachteil ausgeglichen werden, der dem Zuwendungsgeber dadurch entstanden ist, dass er die Mittel in dem maßgebenden Zeitraum nicht selbst zinsbringend oder anderweitig fördernd einsetzen konnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 2002, a.a.O.).

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus VG Dessau, 19.02.2004 - 2 A 422/01
    Hierzu genügt es nicht, dass die die Aufhebung des Verwaltungsaktes rechtfertigenden Tatsachen aktenkundig - also aus den Akten ersichtlich - sind, denn bei der Jahresfrist des § 48 Abs. 4 VwVfG LSA handelt es sich nicht etwa um eine Bearbeitungs-, sondern um eine Entscheidungsfrist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 1984 - BVerwG Gr. Sen. 1. und 2.84 -, BVerwGE 70, 356, 362 ff.).
  • BVerwG, 17.05.2002 - 4 C 6.01

    Vorauszahlungsbescheid; Ausgleichsbetrag; Sanierungsgebiet; Entwicklungssatzung;

    Auszug aus VG Dessau, 19.02.2004 - 2 A 422/01
    Der Gesetzgeber hat damit eine offene Zeitangabe gewählt, deren nähere Festlegung im Einzelfall vorzunehmen ist, was insbesondere durch dem Bewilligungsbescheid beigefügte Auflagen geschehen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 2002 - 8 C 30/01 -, NVwZ 2003, 211 ff., [BVerwG 17.05.2002 - 4 C 6/01] zitiert nach juris; Urteil der Kammer vom 08. Mai 2003 - 2 A 153/01 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2001 - 4 A 325/00

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Widerrufs- und Rückforderungsbescheides

    Auszug aus VG Dessau, 19.02.2004 - 2 A 422/01
    Eine Auflage liegt vor, wenn eine selbständig erzwingbare hoheitliche Anordnung, die regelmäßig auf ein bestimmtes Tun, Dulden oder Unterlassen gerichtet ist, zusätzlich mit einem zugrunde liegenden Verwaltungsakt verbunden wird (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 24. Januar 2001 - 4 A 325/00 -, NVwZ 2001, 693, 694 [OVG Nordrhein-Westfalen 24.01.2001 - 4 A 325/00] ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.1989 - 4 A 347/88
    Auszug aus VG Dessau, 19.02.2004 - 2 A 422/01
    Die bloße Möglichkeit, den Anspruch durch eine entsprechende Erklärung geltend zu machen, genügt nicht (vgl. OVG Münster, Urteil vom 10. März 1989 - 4 A 347/88 - "Mitteilungen" NWStGB 1989, 214).
  • VG Lüneburg, 08.03.2004 - 2 A 153/01
    Auszug aus VG Dessau, 19.02.2004 - 2 A 422/01
    Der Gesetzgeber hat damit eine offene Zeitangabe gewählt, deren nähere Festlegung im Einzelfall vorzunehmen ist, was insbesondere durch dem Bewilligungsbescheid beigefügte Auflagen geschehen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 2002 - 8 C 30/01 -, NVwZ 2003, 211 ff., [BVerwG 17.05.2002 - 4 C 6/01] zitiert nach juris; Urteil der Kammer vom 08. Mai 2003 - 2 A 153/01 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2013 - 2 L 140/12

    Verjährung von Verzögerungszinsansprüchen im öffentlichen Recht wegen nicht

    Soweit das Verwaltungsgericht Dessau mit Urteil vom 19.02.2004 - 2 A 422/01 - die Auffassung vertrete habe, dass der isolierte Zinsanspruch erst entstehe, wenn er tatsächlich geltend gemacht werde, teile es mit den vorgenannten Oberverwaltungsgerichten diese Auffassung nicht.

    Die Auffassung des Verwaltungsgerichts Dessau (Urt. v. 19.02.2012 - 2 A 422/01 -, nach Juris RdNr.40) und die sich dieser Auffassung anschließende Ansicht des VG Halle (Urt. v. 15.11.2012 - 1 A 28/11 -, nach Juris RdNr. 41), dass der Zwischenzinsanspruch nach § 49 a Abs. 4 VwVfG erst entstehe, wenn der Anspruch durch Bescheid geltend gemacht worden sei, weil der Entstehungszeitpunkt des Anspruchs nicht vor dem Zeitpunkt liegen könne, in dem die Alternativität der Reaktionsmöglichkeiten auf eine nicht alsbaldige Verwendung gewährter Zuwendungen entfalle und der Zuwendungsgeber sich entschieden habe, unter Verzicht auf seine Widerrufsmöglichkeit nur den Zinsanspruch geltend zu machen, teilt der Senat nicht.

  • VG Meiningen, 20.05.2009 - 2 K 252/08

    Verjährung öffentlich-rechtlicher Zinsforderungen; Analogie; Entstehung;

    Der isolierte Zinsanspruch entsteht nicht erst dann, wenn er tatsächlich geltend gemacht wird (so aber VG Dessau, Urt.v.19.02.2004, 2 A 422/01, juris, Rn. 40).

    Der isolierte Zinsanspruch entsteht nicht erst dann, wenn er tatsächlich geltend gemacht wird (so aber VG Dessau, Urt.v.19.02.2004, 2 A 422/01, juris, Rn. 40).

  • VG Magdeburg, 09.07.2012 - 4 A 300/11

    Zinsen für die nicht alsbald nach der Auszahlung erfolge Verwendung von

    Das VG D. hat allerdings mit Urteil vom 19.02.2004 (2 A 422/01, juris) die Auffassung vertreten, dass der isolierte Zinsanspruch erst entstehe, wenn er tatsächlich geltend gemacht werde.
  • VG Halle, 15.11.2012 - 1 A 28/11

    Geltendmachen von Zinsen bei der Rückforderung einer Zuwendung

    Er kann aber nicht verlangt werden, sondern die Bewilligungsbehörde muss die Forderung erst geltend machen, die auch erst ab diesem Zeitpunkt fällig ist (BVerwG, Urteil vom 27. April 2005 - 8 C 5/04 -, Juris Rn. 17; auch das VG Dessau, Urteil vom 19. Februar 2002 - 2 A 422/01- geht davon aus, dass der Geldanspruch erst mit der Geltendmachung entstehe; a. A. VG Magdeburg, Urteil vom 9. Juli 2012 - 4 A 300/11).
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